• Gruppe Mann lacht

    Pensionsfondsübertragung

Grundprinzip einer Pensionsfondsübertragung

 Gegen Zahlung eines Einlösebeitrages als Einmalbeitrag übernimmt der Pensionsfonds die Pensionsverpflichtungen.

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Pensionsrückstellungen sind der Barwert zukünftiger Rentenzahlungen, deren heutiger Wert durch Abzinsung mit dem aktuellen HGB-Zins (10 Jahresdurchschnitt) ermittelt wird. Zudem wirken sich Veränderungen der Lebenserwartung sowie Gehalts- und Inflationssteigerungen ergebniswirksam aus. 

Zur Zeit besteht ein günstiges Marktumfeld zur liquiditätsschonenden Ausfinanzierung:
Oftmals reicht zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds die Bewertung mit dem Marktzins, der aktuell deutlich über dem HGB-Zins liegt.

Durch die Übertragung findet eine Immunisierung gegen negative Veränderungen in der Zukunft statt, da die verbleibende handelsbilanzielle Rückstellung nur noch sinken kann. Das bedeutet: Erwartete Zinsänderungserträge führen zu positiv GuV-wirksamen Auflösungen. Aufwände hingegen sind nicht mehr GuV-wirksam.

Wir haben an alles gedacht, damit Ihre Übertragung so einfach wie möglich wird.

Klingt nach viel organisatorischem Aufwand? Stimmt – aber nicht für Sie! 

Im Rahmen unseres 3-stufigen Projekt-Prozesses liefern wir alle notwendigen Dokumente, stellen die Projektumsetzung sicher und begleiten Sie eng bei der Fortführung.

1. Entscheidung

  • Klärungsworkshop
  • Aufbereitung
  • Entscheidungsgrundlage
  • Entscheidungsvorlage

2. Umsetzung

  • Begleitung und Dokumentation
  • eines externen Wirtschaftsprüfers
  • Abbildung Aufsichtsrecht inkl. Reporting
  • Kommunikation an Versorgungsberechtigte
  • Einrichtung der Bestandsverwaltung
  • Gremienarbeit und -dokumente
  • Individuelle Kapitalanlage
  • Vertragliche Umsetzung

3. Betreuung

  • Kommunikation mit Versorgungsberechtigten
  • Kapitalanlage- und Risikomanagement