Pensionsrückstellungen sind der Barwert zukünftiger Rentenzahlungen, deren heutiger Wert durch Abzinsung mit dem aktuellen HGB-Zins (10 Jahresdurchschnitt) ermittelt wird. Zudem wirken sich Veränderungen der Lebenserwartung sowie Gehalts- und Inflationssteigerungen ergebniswirksam aus.
Zur Zeit besteht ein günstiges Marktumfeld zur liquiditätsschonenden Ausfinanzierung:
Oftmals reicht zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds die Bewertung mit dem Marktzins, der aktuell deutlich über dem HGB-Zins liegt.
Durch die Übertragung findet eine Immunisierung gegen negative Veränderungen in der Zukunft statt, da die verbleibende handelsbilanzielle Rückstellung nur noch sinken kann. Das bedeutet: Erwartete Zinsänderungserträge führen zu positiv GuV-wirksamen Auflösungen. Aufwände hingegen sind nicht mehr GuV-wirksam.