Investitionsentscheidungen
- Erklärung über Strategien der SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
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Die Kapitalanlage erfolgt generell so, dass die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität sämtlicher Kapitalanlagen gewährleistet sind. Der Fokus liegt auf dem Substanzerhalt und nicht der kurzfristigen Ertragsmaximierung. So werden auch Nachhaltigkeitsrisiken bei den durch die SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG getroffenen Investitionsentscheidungen einbezogen, um finanzielle Verluste zu begrenzen.Für eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sorgt schon die gesetzliche Verpflichtung, eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert oder Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder einem geographischen Raum zu vermeiden.Die SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG verfolgt eine Anlagepolitik, die ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt.
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- Änderungshistorie für die Ausweisungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
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- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
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- Änderungshistorie für die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
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